Grundsätzlich ist der energetischen Gebäudemodernisierung die Optimierung der wärmeübertragenden Gebäudehüllfläche sowie der technischen Gebäudeausrüstung zuzurechnen.
Im Rahmen der energetischen Modernisierung der Gebäudehüllfläche sind potenziell die Bauteile Fassade, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke und Fenster zu optimieren.
Zur Steigerung der Energieeffizienz der Anlagentechnik sind der Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser sowie ggf. eine kontrollierte Lüftungsanlage aufzuwerten. Der Einsatz einer effizienten Beleuchtung und stromsparender Haushaltsgeräte führt ebenfalls zur Energieeinsparung.
Als Resultat der energetischen Gebäudemodernisierung sind folgende Eigenschaften zu erwarten:
So können in bestehenden Gebäuden genau die Maßnahmen umgesetzt werden, die bei der Errichtung von Neubauten bereits sehr erfolgreich Anwendung finden und Produkte verwendet werden, die für den Bau von Passivhäusern entwickelt wurden.
Eine energetische Gebäudemodernisierung ist komponentenweise oder als Komplettmaßnahme durchzuführen. Der Gesetzgeber gibt Anforderungen an das energetische Niveau der zu modernisierenden Bauteile vor (s. Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden, Anlage 7 des GEG). Je nach modernisiertem Bauteil sind dabei unterschiedliche Investitionskosten zu erwarten. Somit kann bereits durch einen geringen Investitions-(mehr-)aufwand eine spürbare Energieeinsparung erzielt werden. Empfehlenswert bei einer Modernisierung eines Gebäudes ist die Durchführung der Maßnahme mit passivhaustauglichen Komponenten (s. Passivhauskomponenten), da die Mehrkosten gegenüber einer 'konventionellen' Modernisierung vergleichsweise gering sind und eine höhere Energie- und Folgekosteneinsparung möglich ist.
Wichtig ist, dass bei komponentenweiser Modernisierung, die über einen längeren Zeitraum durchgeführt wird, die jeweiligen Bauteile aufeinander abgestimmt sind. Auf diese Weise können unnötige Lüftungsverluste oder Bauschäden vermieden werden.
Um eine optimierte fachtechnische Ausführung der Modernisierung sicher zu stellen, ist die Einbeziehung von Architekten und Planern mit umfangreichen praktischen Erfahrungen im Bereich der Passiv- und Niedrigenergiehausbauweise empfehlenswert.
Wege zu einem energieoptimierten Gebäudebestand
Konzept der Altbaumodernisierung mit Passivhauskomponenten. Realisierte Beispiele aus dem hessischen Förderprogramm.
Wissenswertes über die Energieeinsparung im Altbau
..nach Teil II Nr. 3 in Verbindung mit Teil III A Nr. 5 der Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung ...
Best-Practice-Beispiel aus der Förderung nach dem hessischen Energiegesetz
Institut Wohnen und Umwelt (IWU)
Gesetzliche Anforderungen an bestehende Gebäude
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Die Passivhaus-Wissensdatenbank
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