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Europäische Union (EU)

Energierechtlicher Rahmen

Auch wenn sich die Europäische Union (EU) aus der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Wirtschafts­gemeinschaft mit der Europäischen Atom­gemeinschaft entwickelt hat, gab es zunächst abgesehen von den Bereichen Kohle und Kernkraft keine gemein­same europäische Energiepolitik und auch keine umfassende Zuständigkeit der EU für den Energiebereich.

 

Seit Mitte der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts war die nationale Gesetzgebung dann mehr und mehr durch die Umsetzung der Vorgaben aus EU-Richtlinien geprägt. Kernstück der damaligen Aktivität war die Liberalisierung der Strom- und Gaswirtschaft in Europa. Die Zustän­digkeit der EU ergab sich zunächst nur aus den allgemeinen Regeln beim grenz­über­schrei­ten­den Handel mit Energie sowie aus dem gemein­schaft­lichen Umwelt­schutz.

 

Erst im Vertrag von Lissabon, der in 2009 in Kraft trat, bekam die Europäische Energiepolitik eine eigenständige rechtliche Grundlage. Neben dem Funktionieren der Energiemärkte und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit ist insbesondere die Förderung des Klimaschutzes, der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien eine Gemeinschaftsaufgabe.

 

Dennoch bleibt die Umsetzung einer auf europäischer Ebene formulierten Energiepolitik auch weiterhin auf die Handlungs­möglichkeiten der nationalen und der regionalen Ebenen ange­wiesen. Dies gilt auch und besonders für die Politikbereiche "Energieeffizienz" und "Erneuerbare Energien".

 

So ist etwa der Wärmeschutz und die Kühlung bei Gebäuden je nach Klimazone von unter­schied­lichem Gewicht und die Erschließung von erneuerbaren Energiequellen ist abhängig von regional stark variierenden Faktoren wie Windhäufigkeit, Wasserdargebot, solarer Einstrahlung, Bewal­dung, Topographie und Anbaumöglichkeiten für nachwachsende Rohstoffe. Es bedarf daher bei der Festlegung von Zielen der Energiepolitik und spätestens bei der Umsetzung immer auch einer Berücksichtigung nationaler und regionaler Gegebenheiten.

 

Über die Energiepolitik der EU informiert die EU-Kommission ausführlich auf ihren Internet-Seiten (englisch): Energiepolitik der EU Website.

 

Bürgerinformationen zur Energiepolitik der EU bietet das Portal der Europäischen Union (deutsch): Bürgerinfos zur Energiepolitik der EU.

 

Über die verschiedenen Bereiche der EU-Gesetzgebung für den Energiebereich informiert die Seite (deutsch): Gesetzgebung der EU im Energiebereich.

Die für Energieeffizienz und erneuerbare Energien wichtigsten EU-Richtlinien mit Link zum Text auf den Internet-Seiten der EU:

Richtlinie 2009/72/EG des Europäischen Parlaments u. des Rates vom 13. Juli 2009

>> über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt (gilt ab 2011)

Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments u. des Rates vom 13. Okt. 2003

>> über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten

Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003

>> zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom

Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments u. des Rates vom 11. Feb. 2004

>> über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt

Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments u. des Rates vom 5. April 2006

>> über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen

Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments u. des Rates vom 21. Okt. 2009

>> zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte

Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments u. des Rates vom 27. Sept. 2001

>> zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt

Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments u. des Rates vom 8. Mai 2003

>> zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor

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