Die Entwurfslebensdauer einer Windenergieanlage wurde vor wenigen Jahren regelmäßig auf 20 Jahre angesetzt.
Dies ist jedoch nur eine theoretische Annahme und bedeutet nicht etwa, dass die Windenergieanlage nach Ablauf der Zeit (20 Jahre) nicht mehr für einen Weiterbetrieb geeignet wäre, im Gegenteil.
Viele Gründe sprechen für eine Verlängerung der Laufzeit, zum Beispiel:
Damit ein Weiterbetrieb einer Windenergieanlage möglich, beziehungsweise lohnend ist, muss in erster Linie ein sicherer Betrieb innerhalb der Restnutzungsdauer gewährleistet sein, aber auch die Erträge müssen weiterhin in einem guten Verhältnis zu den Betriebs- und Instandhaltungskosten stehen.
Das Team der HessenEnergie hat hier eine Pionierrolle eingenommen und erfolgreich folgende Windparks zum Erreichen einer Verlängerung der Genehmigung der einzelnen WEA zum Teil bis ins Jahr 2030 geführt:
Wir koordinieren die behördlichen Belange und begleiten das Verfahren des technischen Weiterbetriebes bis zum Erreichen der Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- oder BImSchG-Genehmigung durch die zuständige Behörde. Wir unterstützen Sie bei der notwendigen Direktvermarktung.
Gerne nehmen wir uns auch den bestehenden Nutzungsverträgen und deren Verlängerung an, um auch hier eine Absicherung des Weiterbetriebes für Sie zu erzielen.
Leiter Technische Betriebsführung Windenergie / Erneuerbare Energien
(0611) 74623 - 40Text dieser Internetseite als PDF-Datei