Erfüllung von Betreiberpflichten

Die gesetzlichen Anforderungen an den Anlagen­betrieb steigen stetig. Mit den soge­nannten Voll­wartungs­verträgen sind beileibe nicht alle gesetz­lichen oder behördlichen Anforde­rungen abge­deckt.

 

Auch Altanlagen müssen nach dem Stand der Technik betrieben werden und geraten zu­neh­mend in den Fokus der Auf­sichts­be­hör­den.

 

Dennoch: Nicht alle nachträglichen Erforder­nisse sind kosten­steigernd und füh­ren zu Mehr­auf­wand.

 

  • Welche Neben­bestimmungen im Genehmigungs­bescheid können durch Änderungs­an­zei­gen günstiger fest­ge­setzt werden?
     
  • Wie kann ich die aktuellen Anforderungen der Gefahren­ab­wehr erfüllen, Feuer­wehr­lösch- und Rettungs­pläne im Nach­hinein erstellen und an­pas­sen las­sen?
     
  • Welche Stan­dards erfordern die aktuellen elektro­tech­nischen Sicherheits­an­forderungen (DGUVV3-Prüfung)?
     
  • Welche nächt­lichen Flug­befeuerungen sind nach Novellierung des Luft­verkehrs­gesetz (LuftVG) ent­behr­lich? Welche Er­forder­nisse bestehen nach einem Aus­fall der Flug­be­feue­rung?
     
  • Wer prüft eigentlich Leitern, Aufzüge und Hebe­zeuge kosten­günstig? Was ist eine ZÜS-Prüfung und welche Rechts­grund­lage besteht hier­für?
     
  • Funktioniert die Fleder­maus- oder Schatten­ab­schaltung nach An­forderungen der Be­hör­den und gibt es Optimierungs­mög­lich­kei­ten? Wie erstellt man fach­gerechte Monitoring-Berichte, die von Seiten der Behörden zunehmend einge­fordert werden und was ist zu tun, wenn die Auf­lagen im Genehmigungs­bescheid im Einzel­fall ausnahms­weise nicht erfüllt werden konnten?
     

Fragen, die wir gerne mit Ihnen gemeinsam beantworten.

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Foto: Bereichsleiter Windenergie/Erneuerbare Energien Gerd Morber

Gerd Morber

Dipl.-Ing. (FH), Bereichsleiter Windenergie/Erneuerbare Energien

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