Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) zum 01.01.2024 wurden alle Kommunen in Deutschland zur Aufstellung von Wärmeplänen verpflichtet. Diese neue Planungsverantwortung stellt auch hessische Kommunen vor eine Vielzahl an Herausforderungen.
Als Energiedienstleister entwickelt und realisiert die HessenEnergie Investitionsprojekte im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien und der sparsamen und rationellen Strom- und Wärmeerzeugung sowie der Endenergienutzung und bietet umfangreiche energiewirtschaftliche und technische Beratungsleistungen an.
Ihre Kommune benötigt Unterstützung bei der Erstellung von kommunalen Wärmeplänen?
Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit hessischen Kommunen in den Bereichen Steigerung der Energieeffizienz und rationelle Energieerzeugung und -nutzung unterstützen wir Sie vollumfassend bei der Erfüllung der Anforderungen des Wärmeplanungsgesetztes (WPG):
Zur kartografischen und digitalen Energieplanung arbeiten wir mit markterprobten Web-GIS Anwendungen und erarbeiten so gemeinsam mit den Kommunen transparente und aussagekräftige Wärmepläne.
Darüber hinaus steht die HessenEnergie Kommunen auch bei der anschließenden Umsetzung ihrer Wärmepläne mit umfangreichen Planungsdienstleistungen zur Seite und setzt in diesem Kontext auch eigene investive Projekte um. Beispielsweise durch die Planung, Errichtung und den Betrieb von Erzeugungsanlagen und Nahwärmenetzen.
Näheres zu unseren Leistungen finden Sie beispielsweise im Bereich „Contracting Angebote“.
Nähere Informationen zu den Inhalten und dem Ablauf der kommunalen Wärmeplanung, den Fördermöglichkeiten und hilfreichen Dokumenten finden Sie auf folgender Seite:
https://www.hessenenergie.de/info-bereich/energieberatung-und-planung/kommunale-waermeplanung/