Kommunaler Klimaschutz und -anpassung

Der Klimawandel betrifft uns alle. Der Klimaschutz versucht durch die Reduktion von Emissionen die negativen Auswirkungen des Klima­wandels auf ein verträgliches Maß zu begrenzen. Dennoch werden durch die nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels Anpassungen in allen Bereichen unseres Lebens notwendig werden. Insbesondere kommu­nalen Akteuren steht diesbezüglich ein weites Feld an Hand­lungs­möglich­keiten zur Verfügung. Ihnen kommt hier eine ganz besondere Vorbildfunktion zu. Um dieser Verant­wortung gerecht werden zu können und sie bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen zu unterstützen, fördert das Land Hessen kommunale Projekte in den Bereichen Klima­schutz und Klima­anpassung sowie Informations­initiativen in diesen Themen­be­reichen.

 

Förderung

Das Hessische Umweltministerium fördert auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte sowie kommunale Informationsinitiativen [HE4.23]
Projekte in den vorgenannten Bereichen. Dabei bewegen sich die Regelfördersätze je nach Förderschwerpunkt und Antragsteller zwischen 70 und 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweck­verbände sowie kommunale Unter­nehmen (Einzelregelungen in Teil II der Richtlinie). Kommunen, welche die Charta "Hessen aktiv: die Klimakommunen" unterzeichnet haben, profitieren von erhöhten Fördersätzen. Nachfolgend finden Sie die zuwendungs­fähigen Förder­schwer­punkte:

 

Schwerpunkt 1

Investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) [Richtlinie Teil II - Ziffer 1.3]
Gefördert werden investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treib- hausgasemissionen (Neu-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen), die – soweit vorhanden – über die jeweiligen gesetzlich geforderten Mindeststandards hinausgehen und die gesetzlich vorgegebenen Energiebedarfs- beziehungs­weise Umwelt­grenz­werte unter­schreiten. Voraus­setzungen für eine Förderung des Klima­schutz­projekts sind:

  • die Klimaschutzmaßnahme ist Bestandteil eines bis zu fünf Jahre alten kommunalen Klima­schutz­konzepts, eines Klima­schutz­teil­konzepts oder eines Aktions­plans oder
  • die Klimaschutzmaßnahme ergibt sich aus der geeigneten Energie­effizienz­analyse einer kommu­nalen Abwasser­reinigungs­anlage.

 

Schwerpunkt 2.1

Kommunale Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen) [Richtlinie Teil II - Ziffer 2.3.1]
Gefördert werden investive Maß­nah­men zur Be­grenzung der negativen Aus­wir­kun­gen des Klima­wandels, die nach dem gegen­wärtigen Stand der Tech­nik geeignet sind, zu einer dauer­haften Ab­milderung der Auswirkungen des Klimawandels zu führen (Positivliste lt. Richtlinientext beachten). Förder­fähige Maß­nahmen sind beispiels­weise: Entsiegelung/Begrünung/Beschattung öffent­licher Flächen (z. B. Schulhof, Kindergarten, Sportplätze, Dorfplätze, Straßenräume); Beschattung öffent­licher Gebäude durch bauliche Maß­nahmen; Begrünung von Dächern, z. B. Flachdächern oder Fassaden öffentlicher Ge­bäude; Schaffung/Erhalt/Ausbau für das dezentrale Rück­halten und Sammeln von Niederschlagswasser; Rück­haltung von Nieder­schlags­wasser von Dach­flächen öffent­licher Ge­bäude und Anlagen etc.

 

Schwerpunkt 2.2

Studien und Analysen zur Feststellung des klimabedingten kommunalen Gefährdungspotenzials [Richtlinie Teil II - Ziffer 2.3.3]
Gefördert wird die Erstellung von Studien und Analysen zur Feststellung des klimabedingten kommunalen Ge­fähr­dungs­potenzials, wenn diese dazu bei­tragen, Maß­nah­men zu identifizieren, die zu einer dauer­haften Abmilderung der Aus­wir­kun­gen des Klima­wandels führen (Positivliste lt. Richtlinientext beachten).

 

Schwerpunkt 3

Kommunale Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Klimaschutzmaßnahmen) oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels (Klimaanpassungsmaßnahmen) [Richtlinie Teil II - Ziffer 3.3]
Gefördert werden Pilot- und Demonstrationsprojekte, die in Hessen der erstmaligen Erprobung neuer Technologien oder Ver­fahren zur Re­du­zie­rung der Treib­haus­gas­emissionen oder zur Be­gren­zung der negativen Aus­wir­kun­gen des Klima­wandels dienen, bzw. die Mög­lich­keiten des kommer­ziellen Ein­satzes neuer Tech­no­lo­gien und Ver­fahren in beispiel­haften und muster­gültigen An­lagen unter Be­weis stellen und Män­gel beseitigen.

 

Schwerpunkt 4

Kommunale Informationsinitiativen, Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union und des Bundes [Richtlinie Teil II - Ziffer 4.3]
Gefördert werden Veranstaltungs­reihen sowie umfang­reiche Maß­nahmen und Kam­pagnen zur Infor­mation und Qualifi­kation, soweit sie geeignet sind, über Klima- und Klima­anpassungs­maß­nahmen zu infor­mieren oder die Teil­nehmer in diesen Themen­bereichen zu qualifizieren.

 

Schwerpunkt 5

Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft beziehungsweise Nähe zu Windenergieanlagen [Richtlinie Teil II - Ziffer 5.3]
Alle seriösen Studien kommen zum selben Ergebnis. Ohne die Wind­energie­nutzung wird der zukünftige Mix der Energie­träger für die Bereit­stellung von elek­trischer Ener­gie nicht funk­tio­nieren. Der Förderschwerpunkt 5 soll durch die gezielte und verstärkte Förderung der Schwer­punkte 1 - 4 durch verstärkte Informations­arbeit und Um­setzung erfolg­ver­sprechender Maß­nahmen die Akzeptanz der Wind­energie­nutzung in den betroffenen Regionen Hessens unterstützen. Für die genauen Förderquoten, Zuständig­keiten und sonstigen Kondi­tionen der ein­zel­nen Förder­schwer­punkte finden Sie eine Kurzinfo im Down­load­be­reich auf dieser Seite.

 

Kostenfreie Vorfeldberatung

In Zusammenarbeit mit dem Hessischen Umweltministerium beraten wir Sie als potenziellen Investoren in allen genannten Punkten völlig kosten­frei. Hierzu wenden Sie sich bitte an Herrn von Klopotek oder Herrn Fiddecke (siehe Kontakt­daten unten).

Ihre Ansprechpartner

Unsere Spezialisten beantworten Ihre Fragen gerne.

Falk von Klopotek

Dipl.-Ing. (FH), Bereichsleiter Biomassenutzung/Klimaschutz

(0611) 74623 - 19

Steffen Fiddecke

Dipl.-Ing. (FH), Projektbearbeiter Biomassenutzung/Klimaschutz

+49 611 74 623 - 46

Rainer Knott

Dipl.-Ing., Projektbearbeiter Biomassenutzung/Klimaschutz

+49 611 74 623 - 45

Daniel Zerbes

Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), Projektbearbeiter Biomassenutzung/Klimaschutz

+49 611 74 623 - 70

Anna-Lena Heller

M.Sc., Projektassistentin Biomasse / Klimaschutz

(0611) 74623 - 31

Markus Petri

B.Eng., Projektassistent Biomasse / Klimaschutz

(0611) 74623 - 48

Links zur WI Bank

Förderantrag (Download)

Informationsinitiativen Klimaschutz u. Klimaanpassung (Teil II Nr. 4 der Förderrichtlinien)

Förderantrag (Download)

Klimaanpassungsmaßnahme (Teil II Nr. 2 der Förderrichtlinien)

Förderantrag (Download)

Pilot- oder Demonstrationsprojekte Klimaschutz/ -anpassung (Teil II Nr. 3 der Förderrichtlinien)

Förderantrag (Download)

Klimaschutzmaßnahmen (Teil II Nr. 1 der Förderrichtlinien)

Förderantrag (Download)

Windenergieanlagen (Teil II Nr. 5 der Förderrichtlinien)

Aktuelle Referenzen zu Kommunaler Klimaschutz- und Anpassung

Foto: Holzhackschnitzel-Lager in der IGS Mainspitze Ginsheim-Gustavsburg
Hackschnitzelfeuerung

IGS Mainspitze Ginsheim-Gustavsburg

  • Nennwärmeleistung Holzhackschnitzelkessel: ca. 400 kW
  • Auftraggeber: Landkreis Groß-Gerau
  • Wärmeerzeugung durch Holzhackschnitzel: ca. 1.000 MWh/a
  • CO2-Einsparung: ca. 1.000 t/a
Referenzen
Foto: Windpark Ulrichstein-Platte
WINDENERGIE (Repowering)

Repowering Windpark Erbenhausen

  • In Betrieb: November 2023
  • Auftraggeber: ovag Energie AG
  • Typ: GE Wind 5,5-158
  • Leistung: 5,5 Megawatt
  • Anzahl: 2 Windenergieanlagen (zuvor wurden sechs DeWind-Anlagen abgebaut)
Referenzen

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