Die Lebenszykluskostenrechnung (Life-Cycle-Costing) für den geplanten komplexen Neubau führt nicht zu den gewünschten Ergebnissen?
Wir bieten Ihnen die fachtechnische Begleitung Ihres Neubauvorhabens an, die es Ihnen im Ergebnis erlaubt, die Folgekosten im Rahmen zu halten.
Für den wirtschaftlichen Betrieb eines neuen Gebäudes sind neben den Investitionskosten auch die zukünftigen Kosten für den Energieverbrauch entscheidend. Die Höhe dieser Folgekosten kann in der Planungs- und Ausführungsphase der Neubaumaßnahme entscheidend beeinflusst werden, ohne dass dies erhebliche Auswirkungen auf die Investitionskosten hat.
Die dafür notwendige frühzeitige Berücksichtigung energietechnischer Fragestellungen im Planungsprozess unterbleibt allerdings oft oder wird nur in Teilen betrachtet. Häufig wird in der Planung nur eine eingeschränkte Auswahl von Planungsalternativen berücksichtigt und eine integrale Betrachtung von Baukörper und Anlagentechnik unterbleibt aufgrund der getrennten Zuständigkeitsbereiche von Architekt, Statiker, Bauphysiker und TGA-Planer.
Sowohl bei der Errichtung von Neubauten als auch bei einer grundlegenden baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung eines vorhandenen Gebäudes werden entscheidende Festlegungen für den späteren Energieverbrauch des Gebäudes getroffen. Zu diesem Zeitpunkt bieten sich sowohl technisch als auch wirtschaftlich die günstigsten Voraussetzungen, durch den Einsatz geeigneter, aufeinander abgestimmter Maßnahmen den Energieverbrauch, die dadurch bedingten Umweltauswirkungen und die zukünftigen Verbrauchs- und Betriebskosten zu senken.
Ausgehend von diesen Erfahrungen bieten wir Bauherren eine energietechnische Fachbegleitung von komplexen Bauvorhaben als Dienstleistung an. Es werden anspruchsvolle, aber realistische Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes und die Nutzung erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte erarbeitet, die dazu führen, einen vom Bauherren angestrebten energetischen Standard in Planung und in der praktischen Umsetzung nachweislich zu erreichen. Und natürlich werden im Ergebnis auch die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt, das die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbaren Wärmegesetz (EEWärmeG) ersetzt. Unsere praktischen Erfahrungen im Bereich der Planung und Umsetzung geförderter Bauvorhaben fließen in die Begleitung ein.
Für die fachtechnische Begleitung komplexer Bauvorhaben kommen beispielsweise in Frage: Stadthallen, Bäder und Schulen und Verwaltungsgebäude im Allgemeinen.
Energietechnische Qualitätssicherung bei komplexen Bauvorhaben
Energieversorgung in Gebäuden und Quartieren