Holz und andere Biomassen besitzen den großen Vorteil, dass sie maximal so viel CO2 emittieren können, wie sie vorher im Wachstumsprozess aufgenommen haben. Die energetische Nutzung in Feuerungsanlagen ist daher nahezu CO2-neutral. Zudem stärkt die Nutzung dieser Ressourcen die lokale Wirtschaft. Durch die kaskadische Nutzung von Biorohstoffen können die werthaltigsten Bestandteile der Pflanze (z.B. Stammholz) vorrangig in hochwertigeren Produkten eingesetzt werden und nur die Produktionsreste der energetischen Nutzung zugeführt werden, was zu einer besonders effizienten Nutzung der begrenzten Forst- und Anbauflächen führt. Kaum eine andere Technologie kann in Relation zu den Kosten so viel CO2 einsparen. Im Vergleich zu fossilen Energieerzeugern ist die Wirtschaftlichkeit derartiger Anlagen mitunter dennoch schwierig. Um Investoren die Entscheidung für eine Investition in diese Technologie zu erleichtern, fördert das Land Hessen die Errichtung derartiger Anlagen mit attraktiven Fördersätzen. Als Partner des Hessischen Umweltministeriums unterstützen wir Sie bei der Konzeptionsphase und begleiten Ihr Fördervorhaben.
Förderung
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert auf der Grundlage der "Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der energetischen und stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe" u.a. marktgängige Holzfeuerungsanlagen zur zentralen Wärmeversorgung ab 30 kW, Nahwärmenetze sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Für diese Fördergegenstände gelten folgende Konditionen.
Aktuelle Meldung:
Eine Antragsstellung ist ab sofort möglich.
Anlagen 30 kW - 100 kW: Der Zuschuss für die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen ist hier abhängig vom eingesetzten Brennstoff. Bei Pelletkesseln beträgt er 80 Euro/kW, bei Holzhackschnitzelkesseln pauschal 3.500 Euro je Anlage. Bei besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln (gemäß Liste BAFA) zur Wärmeerzeugung beträgt der Zuschuss pauschal 2.000 Euro je Anlage.
Anlagen ab 101 kW: Der Errichtung von Anlagen ab 101 kW wird eine Anteilsfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind dabei u.a. die Kosten für die Holzfeuerung, Abgasfilter, Brennstofflager, Pufferspeicher und bauliche Maßnahmen. Der Zuschuss kann derzeit bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten betragen. Für kommunale Projekte erhöht sich der Regelfördersatz auf 40 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Bei Antragstellern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann die Mehrwertsteuer gefördert werden. Der Förderhöchstbetrag beträgt 200.000 Euro pro Vorhaben. Die Kumulation mit weiteren Förderprogrammen (z.B. KfW) ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Einschränkungen und Grenzen (z. B. "De-minimis"-Regelung) möglich. Ersatzmaßnahmen für bestehende Biomassefeuerungsanlagen sind gemäß Bestimmungen ebenfalls zuwendungsfähig.
Nahwärmenetze: Für die Errichtung von Nahwärmenetzen kann ein Zuschuss gewährt werden, wenn das Netz im Zusammenhang mit einer ebenfalls durch das Land Hessen geförderten Biomassefeuerungs- oder Biogasanlage entsteht. Voraussetzung ist, dass für das Gesamtnetz ein Wärmeabsatz von mindestens 750 kWh pro Jahr und Trassenmeter erreicht wird. Teilstrecken werden nicht gefördert. Es kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 100 Euro/Trassenmeter und
250 Euro pro angeschlossenem Gebäude gewährt werden. Dieser wird jedoch auf maximal 30 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten (40 % bei kommunalen Projekten) und einen Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro begrenzt. Die Erweiterung eines Nahwärmenetzes ist nicht förderfähig. Die Gesamtleitung eines Netzes muss mindestens 50 m betragen.
Pilot- und Demonstrationsvorhaben: Innovative Technologien zur energetischen und stofflichen Nutzung von Biomasse können mit attraktiven Fördersätzen von bis zu 50 % bezuschusst werden. Zur Abklärung der Förderfähigkeit Ihres Projektes bitten wir Sie unbedingt vor Antragsstellung mit uns Kontakt aufzunehmen. Zusätzliche Informationen, sowie ergänzende oder alternative Förderangebote des Bundes finden Sie in unserer Fördermittelübersicht zu den Themen Biomassefeuerungsanlagen und Nahwärmenetze unter Downloads.
Kostenfreie Vorfeldberatung
In Zusammenarbeit mit dem Hessischen Umweltministerium beraten wir Sie als potenziellen Investor in allen genannten Punkten völlig kostenfrei. Hierzu füllen Sie bitte den Erhebungsbogen für die kostenlose Vorfeldberatung unter Downloads aus und lassen uns diesen zukommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Knott oder Herrn Zerbes.
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), Projektbearbeiter Biomassenutzung/Klimaschutz
+49 611 74 623 - 70