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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)

Das ursprünglich als Regelung zum Schutz des Bestands an Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopp­lung (KWK) in 2000 konzipierte Gesetz wurde mehrfach novelliert und fördert die Erneuerung sowie den Zubau von KWK-Anlagen, im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes

 

Das KWK-G sieht dazu die Zahlung von zeitlich begrenzten und nach Leistungsgrößen gestaf­fel­ten Zuschlägen durch den Netzbetreiber für den in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strom vor.

 

Der Text des aktuellen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

 

Zuständige Behörde für die Durchführung des Gesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das auf seinen Internet-Seiten Informationen zur Zulassung von KWK-Anlagen sowie zum Verfahren bereithält.

Links

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)

Bundesamt für Justiz - Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes

Informationen zur Zulassung von KWK-Anlagen sowie zum Verfahren

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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