Das ursprünglich als Regelung zum Schutz des Bestands an Kraftwerken mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in 2000 konzipierte Gesetz wurde mehrfach novelliert und fördert die Erneuerung sowie den Zubau von KWK-Anlagen, im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes
Das KWK-G sieht dazu die Zahlung von zeitlich begrenzten und nach Leistungsgrößen gestaffelten Zuschlägen durch den Netzbetreiber für den in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strom vor.
Der Text des aktuellen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.
Zuständige Behörde für die Durchführung des Gesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das auf seinen Internet-Seiten Informationen zur Zulassung von KWK-Anlagen sowie zum Verfahren bereithält.
Bundesamt für Justiz - Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle