Beginnend in 2005 wurde auf Basis von Vorgaben der Europäischen Union ein europaweites Emissionshandelssystem eingeführt.
Für die in den Nationalstaaten jeweils einbezogenen Wirtschaftszweige bzw. Anlagen ist eine Obergrenze für die insgesamt zulässigen Emissionen an Treibhausgasen (insbesondere CO2 ) festgelegt. Jeder Emittent muss für seine Emissionsmengen die erforderliche Zahl an handelbaren Zertifikaten vorweisen.
In der ersten Handelsperiode bis 2007 wurden die Zertifikate noch kostenlos zugeteilt. Künftig werden sie – bei fortschreitender Verminderung der Gesamtmenge – in zunehmend in staatlichen Auktionen erworben oder müssen im Handel von anderen Marktteilnehmern zugekauft bzw. mittels der Durchführung von anerkannten Klimaschutzprojekten in Drittländern beschafft werden.
Das Bundeskabinett hat am 1. August einen 2018 Gesetzentwurf zur Novelle des Treibhausgas- Emissionshandelsgesetzes beschlossen. Die Novelle ist die Grundlage für die Fortführung des EU- Emissionshandels in der kommenden Handelsperiode (2021 bis 2030) in Deutschland. Das Gesamtbudget der zulässigen Emissionen verringert sich stärker als bisher; der aufgelaufene Zertifikateüberschuss wird zudem schneller und nachhaltiger abgebaut.
In Deutschland sind die Vorgaben der EU durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) sowie durch die auf Handelsperioden bezogenen Zuteilungsgesetze in nationales Recht umgesetzt worden. Zuständiges Ressort für den Emissionshandel ist das Bundesumweltministerium, das auf seinen Internet- Seiten über das Handelssystem sowie über aktuelle Entwicklungen berichtet.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt ist die für dieses Instrumentarium des Klimaschutzes zuständige Behörde auf nationaler Ebene. Sie bietet auf ihren Internet-Seiten eine detaillierte Übersicht zu den gesetzlichen Grundlagen des Emissionshandels (einschließlich der aktuellen Texte aller einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie ein breites Spektrum von Informationen zur Funktionsweise des Systems).
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)