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Bund

Energierechtlicher Rahmen

Im Rahmen der "Energiewende" hat sich auch die Bundesgesetzgebung  in den letzten Jahren wesentlich verändert. Deutschland hat wie die EU die beiden Klimarahmenkonventionen  (Kyoto 1997 und Paris 2015) ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt. So fixiert das Pariser Abkommen u.a. das Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen und weitere Anstrengungen zu unter­neh­men, diese unter 1,5°C zu halten. ► Mehr lesen...

 

 

Unsere Themen zur Gesetzgebung des Bundes:

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Energie­wirtschafts­recht

Mit der Neufassung des EnWG sowie einer Reihe von Folgeverordnungen wurde eine umfassende Rechtsgrundlage für die Regulierung von Strom- und Gas-Netzen und für die Zulassung von Wettbewerb zwischen Versorgern geschaffen.

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Energie­steuer­recht

Eine Reihe von Energieträgern unterliegt einer besonderen Verbrauchssteuer, die im Energiesteuergesetz geregelt ist.

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Emissions­handels­recht

Für die in den EU-Nationalstaaten jeweils einbezogenen Wirtschaftszweige bzw. Anlagen ist eine Obergrenze für die insgesamt zulässigen Emissionen an Treibhausgasen (insbesondere CO2) festgelegt.

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Gebäude­energie­gesetz (GEG)

Das GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem einzigen Gesetz zusammengeführt.

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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Kernidee der gesetzlichen Regelung ist, Strom aus Wind, Sonne, Biomasse, Wasser und Geothermie "kostengerecht" über eine definierte Laufzeit zu vergüten, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen.

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Kraft-Wärme-Kopp­lungs­gesetz (KWK-G)

Das KWG-G fördert die Erneuerung sowie den Zubau von KWK-Anlagen, im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes.

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...Der Bund hat infolge verstärkt von seiner Gesetzgebungs-Kompetenz Gebrauch gemacht und ein sehr detailliertes Regelungswerk geschaffen bzw. weiterentwickelt. Zu nennen ist beispiels­weise das Energie­wirtschaft­recht, das Energie­kartell­recht sowie das Energie­umwelt­recht mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G).

 

Der Bund weist aufgrund eigener Gesetzgebungskompetenz den Ländern vor allem Vollzugs­aufgaben zu und lässt nur begrenzten Spielraum für eigenständige Rechtsvorschriften auf Landesebene offen.

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