Im Rahmen der "Energiewende" hat sich auch die Bundesgesetzgebung in den letzten Jahren wesentlich verändert. Deutschland hat wie die EU die beiden Klimarahmenkonventionen (Kyoto 1997 und Paris 2015) ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt. So fixiert das Pariser Abkommen u.a. das Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C zu begrenzen und weitere Anstrengungen zu unternehmen, diese unter 1,5°C zu halten. ► Mehr lesen...
...Der Bund hat infolge verstärkt von seiner Gesetzgebungs-Kompetenz Gebrauch gemacht und ein sehr detailliertes Regelungswerk geschaffen bzw. weiterentwickelt. Zu nennen ist beispielsweise das Energiewirtschaftrecht, das Energiekartellrecht sowie das Energieumweltrecht mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G).
Der Bund weist aufgrund eigener Gesetzgebungskompetenz den Ländern vor allem Vollzugsaufgaben zu und lässt nur begrenzten Spielraum für eigenständige Rechtsvorschriften auf Landesebene offen.