Dies betrifft einerseits die Unternehmen der Energiewirtschaft als Strom- und Gasversorger oder als Netzbetreiber. Aber auch die Nutzung von Energie in Unternehmen und Haushalten unterliegt besonderen Regelungen in Bezug auf Steuern und Abgaben. Ferner gibt es Vorgaben zu Mindeststandards bei Gebäuden, Anlagen und Maschinen sowie bei Haushaltsgeräten.
...Darüber hinaus gibt es gesetzliche Regelungen, mit denen die "Energieeffizienz" und der Einsatz von "Erneuerbaren Energien" gefördert werden, sowie Rechtsvorschriften im Bereich des „Umwelt- und Klimaschutzes“ mit unmittelbaren Auswirkungen auf Energiebereitstellung und den Energieverbrauch. Gerade im Bereich der "Energiewende" unterliegen die Rechtsnormen einer fortlaufenden Anpassung und Überarbeitung.
Eine Unzahl von nationalen und internationalen Einzelnormen regeln das Zusammenwirken von Erzeugung, Übertragung, Verteilung, Handel und Verbrauch von Energie in Deutschland. Wesentliche Unterbereiche des Energierechts sind das Energiewirtschaftsrecht, das Energiekartellrecht, das Energieverbraucherschutzrecht, das Energieumweltrecht, das Energiesicherheitsrecht sowie das Energiesteuerrecht.
Dynamische Entwicklungen im Bereich der "Erneuerbaren Energien", der Sektorenkoppelung sowie der voranschreitenden Digitalisierung der Energiewirtschaft bedingen wiederum neuen rechtlichen Regelungsbedarf.
Der Info-Bereich "Energierechtlicher Rahmen" bietet einen Einstieg in dieses wichtige Gebiet – ohne jedoch einen systematischen Überblick anzustreben oder Vollständigkeit zu beanspruchen. Zu vielen wichtigen Rechtsvorschriften werden Links benannt, die zu den jeweils aktuellen Textversionen führen. Bei einigen Rechtsgebieten wird auch auf spezielle Portale verwiesen, die weitergehende Informationen anbieten
Karte des zentraler Strategien, Gesetze und Verordnungen (Plakat des BMWi)