Unter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind Anlagen zu verstehen, die gleichzeitig Wärme und mechanische Energie erzeugen. Während in einem konventionellen Kraftwerk mehr als die Hälfte der eingesetzten Energie im Brennstoff über die Kühltürme verloren geht, kann bei der KWK bis zu 90 Prozent der Brennstoffenergie genutzt werden. Die mechanische Energie wird meist dazu genutzt, einen Generator anzutreiben, der Strom erzeugt. Die anfallende Wärme kann beispielsweise als Prozesswärme in der Industrie oder der Warmwasserbereitstellung dienen.
Die mit dem Einsatz der KWK verbundene und fast vollständige Ausnutzung der eingesetzten Energie (= hohe Energieeffizienz) war maßgebend dafür, diese Technologie gesetzlich zu fördern. Die Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen wird seit dem Jahr 2002 durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (kurz: KWK-Gesetz) geregelt. Ziel des Gesetzgebers ist es, mit Unterstützung der KWK das Interesse der Energieeinsparung zu erhöhen und so für die Erreichung der Klimaschutzziele einen wesentlichen Beitrag zu leisten.
Schwerpunktmäßig beschäftigt sich die HessenEnergie mit dem Einsatz kleiner BHKW-Anlagen:
Als erste Richtwerte für den Bedarf, bei dem sich ein BHKW-Einsatz lohnt, kann eine Jahreswärmemenge von mindestens 120.000 Kilowattstunden sowie ein jährlicher Stromverbrauch von etwa 40.000 Kilowattstunden dienen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass ein BHKW diese Energien in einem festen Verhältnis von etwa zwei Teilen Wärme zu einem Teil Strom erzeugt.
Als Objekte für den Einsatz von Klein-BHKW kommen zum Beispiel in Betracht:
Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen eignen sich insbesondere dann, wenn der Warmwasserbedarf über ein Zentralheizungssystem gedeckt wird und wenn der erzeugte Strom im Objekt genutzt werden kann und somit Strombezug aus dem Netz ersetzt. Im einfachsten Fall wird das BHKW neben den Heizkessel gestellt. Die Einbindung in die Heizung wird so ausgeführt, dass bei Bedarf ein Betrieb wie bisher, also ohne das BHKW, möglich ist. Ein Klein-BHKW kann nicht nur in Neubauten sondern auch in das bestehende Heizungssystem von vorhandenen Gebäuden eingebunden werden.
Potenziellen Investoren bietet die HessenEnergie im Auftrag des Landes Hessen eine kostenfreie Kurzberatung in Form eines Objekt-Checks an.
Objekt-Check / Anfrage Vorfeldberatung für Klein-Blockheizkraftwerke
Ein Film der Hessischen Energiespar-Aktion
Publikation der wvgw: BHKW-Module, -Anbieter, -Kosten
BHKW-Infozentrum GbR
zur Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW (< 5 kW)
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Ausführliche und aktuelle Informationen zu BHKW und KWK
Klimaschutz und Ressourcenschonung durch den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland
Blockheizkraftwerk Info
Netzwerk für mehr Energieeffizienz im Heizungskeller
Beratung für Blockheizkraftwerke (BHKW) und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)