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Kraft-Wärme-Kopplung

Unter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind Anlagen zu verstehen, die gleichzeitig Wärme und me­cha­nische Energie erzeugen. Während in einem konven­tionellen Kraftwerk mehr als die Hälfte der einge­setzten Energie im Brennstoff über die Kühl­türme verloren geht, kann bei der KWK bis zu 90 Pro­zent der Brenn­stoffener­gie genutzt werden. Die mechanische Energie wird meist dazu ge­nutzt, einen Generator anzutreiben, der Strom erzeugt. Die anfallende Wärme kann beispiels­weise als Prozess­wärme in der Industrie oder der Warm­wasser­bereit­stellung dienen.

 

Die mit dem Einsatz der KWK verbundene und fast vollständige Aus­nutzung der einge­setzten Energie (= hohe Energie­effizienz) war maß­gebend dafür, diese Techno­logie gesetzlich zu fördern. Die Vergü­tung für Strom aus KWK-Anlagen wird seit dem Jahr 2002 durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (kurz: KWK-Gesetz) geregelt. Ziel des Gesetz­gebers ist es, mit Unterstützung der KWK das Interesse der Energie­einsparung zu erhöhen und so für die Erreichung der Klima­schutz­ziele einen wesentlichen Beitrag zu leisten.

 

Schwerpunktmäßig beschäftigt sich die HessenEnergie mit dem Einsatz kleiner BHKW-Anlagen:

 

Als erste Richtwerte für den Bedarf, bei dem sich ein BHKW-Einsatz lohnt, kann eine Jahres­wärme­menge von mindestens 120.000 Kilowatt­stunden sowie ein jährlicher Strom­verbrauch von etwa 40.000 Kilowattstunden dienen. Dabei muss berück­sichtigt werden, dass ein BHKW diese Energien in einem festen Verhältnis von etwa zwei Teilen Wärme zu einem Teil Strom erzeugt. 

 

Als Objekte für den Einsatz von Klein-BHKW kommen zum Beispiel in Betracht:

  • Hotels und Gaststätten
  • Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser
  • Sportstätten und Schulen mit Sporteinrichtungen
  • Gewerbebetriebe und Supermärkte
  • Verwaltungsgebäude

Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen eignen sich insbesondere dann, wenn der Warm­wasser­bedarf über ein Zentral­heizungs­system gedeckt wird und wenn der erzeugte Strom im Objekt genutzt werden kann und somit Strombezug aus dem Netz ersetzt. Im einfachsten Fall wird das BHKW neben den Heizkessel gestellt. Die Einbindung in die Heizung wird so ausgeführt, dass bei Bedarf ein Betrieb wie bisher, also ohne das BHKW, möglich ist. Ein Klein-BHKW kann nicht nur in Neubauten sondern auch in das bestehende Heizungs­system von vorhandenen Gebäuden eingebunden werden.

 

Potenziellen Investoren bietet die HessenEnergie im Auftrag des Landes Hessen eine kostenfreie Kurzberatung in Form eines Objekt-Checks an.

Downloads

Objekt-Check

Vorfeldberatung (471 KB)

Objekt-Check / Anfrage Vorfeldberatung für Klein-Blockheizkraftwerke

Links

Film: Stromerzeugende Heizung BHKW

Ein Film der Hessischen Energiespar-Aktion

BHKW Kenndaten 2014/2015

Publikation der wvgw: BHKW-Module, -Anbieter, -Kosten

Leitfaden

zur Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW (< 5 kW)

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz /KWK-G

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

BHKW-Infozentrum

Ausführliche und aktuelle Informationen zu BHKW und KWK

Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e. V.

Klimaschutz und Ressourcenschonung durch den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland

Liste der BHKW Hersteller

Blockheizkraftwerk Info

BHKW-Forum e.V.

Netzwerk für mehr Energieeffizienz im Heizungskeller

BHKW-Berater

Beratung für Blockheizkraftwerke (BHKW) und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

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