Allein die privaten Haushalte beanspruchen in Deutschland rund 30 % des gesamten Endenergiebedarfs. Bedenkt man, dass davon mehr als 70 % für die Raumwärme benötigt werden, erkennt man die Wichtigkeit einer effizienten Versorgung mit Wärme.
Als häufigste Technik zur Wärmeerzeugung kommt ein Heizkessel zum Einsatz, in dem fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas verbrannt werden. Zur Steigerung des Wirkungsgrades einer Heizkesselanlage wurde die Brennwerttechnologie entwickelt, die die im Brennstoff enthaltene Energie fast vollständig nutzen kann. Selbst bei der Brennwerttechnik wird – wenn auch sehr effizient - ein fossiler Energieträger eingesetzt.
Um den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor bei der energetischen Gebäudeversorgung voranzutreiben, führt der Gesetzgeber zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele den verpflichtenden Einsatz erneuerbarer Energien mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fort. Insbesondere die Eigentümer von Neubauten müssen einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken.
Welche Form erneuerbarer Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wärme mit der jeweiligen Energie erzeugt wird. Der Prozentsatz ist abhängig von der Energieform. Andere Maßnahmen lässt das Gesetz auch zu. Dazu gehört die Nutzung von Abwärme oder die Wärmenutzung aus hocheffizienten KWK-Anlagen.
Für eine Entlastung der Umwelt ist es entscheidend, die Effizienz der eingesetzten Technologien zu erhöhen, wie dies unter anderem die Brennwerttechnologie und die Kraft-Wärme-Kopplung vermag, und dort wo es sinnvoll machbar ist, den Einsatz erneuerbarer Energieträger voranzutreiben, oder gar beides zu kombinieren.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat