Der Begriff "Passivhaus" bezeichnet einen Baustandard, der als eine Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses charakterisiert werden kann. Durch die Optimierung von Bauteilen der wärmeübertragenden Gebäudehüllfläche und der technischen Gebäudeausrüstung sowie der Einhaltung der speziellen baulichen Anforderungen an Kubatur, Bauweise oder Gebäudeausrichtung wird ein Neubau den energetischen Ansprüchen eines Passivhauses gerecht. Durch die Minderung von Wärmeverlusten und die intelligente Nutzung solarer Wärmeeinträge und interner Wärmelasten wird der Einsatz separater Heiz- und Klimatisierungssysteme unnötig oder stark reduziert. Das Gebäude beheizt sich folglich 'passiv' mit Hilfe der solaren Einstrahlung und der Wärmegewinne, die durch den Aufenthalt von Personen und der elektrischen Ausstattung im Gebäude entstehen.
Um diesen Gebäudezustand zu erhalten, sind schon in der Entwurfsplanung die folgenden fünf entscheidenden Prinzipien eines Passivhauses zu berücksichtigen:
Für die Erlangung des Zustands einer potenziellen passiven Beheizung sind Kriterien vorgegeben, die durch eine detaillierte Planung erzielt und durch geeignete computergestützte Planungswerkzeuge berechnet werden können. Ein Gebäude darf als Passivhaus bezeichnet werden, wenn zumindest folgende Kriterien erfüllt sind.
Diese energetischen Zielsetzungen lassen sich meist erreichen, wenn bei der Planung die folgenden passivhauserprobten Richtwerte eingehalten werden:
Die Entscheidung für den Passivhausbaustandard ist frühzeitig festzulegen, da spezielle Anforderungen an die Planung des Gebäudeentwurfs gestellt werden. Zur Erlangung eines energie- und kosteneffizienten Gebäudes ist darüber hinaus die Einbeziehung aller relevanten Gewerke schon in der Vorplanung erforderlich.
Eine Übersicht über weltweit gebaute Passivhaus-Projekte.
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen über Passivhäuser.
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