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Die (kommunale) Entscheidung zur Entwicklung von Neubaugebieten mit Passivhäusern

Gerade im Neubaubereich bei Wohngebäuden lässt sich der Anteil am Ressourcenverbrauch und CO2 - Ausstoß mit geringen Mehrkosten begrenzen. Ein Baugebiet als Passivhaussiedlung leistet einen ökologischen Beitrag, führt zu nachhaltigen wirtschaftlichen Vorteilen der Bewohner und verbessert die Behaglichkeit der Wohnsituation.

 

Obwohl eine planungsrechtliche Festlegung von Standards und Technologien wie dem Passiv­haus oder die Nutzung von Solarthermie bzw. Photovoltaik seitens der Kommune / des Bau­trägers nicht rechtmäßig ist, besteht dennoch die Möglichkeit, beispielsweise über Kauf­verträge Einfluss auf den energetischen Standard der Neubauten zu nehmen. Zudem kann die Kommune durch energierelevante Festsetzungen in der Bauleitplanung optimierte Rahmen­be­din­gun­gen für Passivhäuser schaffen.

 

Zur Steigerung der Energieeffizienz der Anlagentechnik sind der Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser sowie ggf. eine kontrollierte Lüftungsanlage aufzuwerten. Der Einsatz einer effizien­ten Beleuchtung und stromsparender Haushaltsgeräte führt ebenfalls zur Energieeinsparung.

 

Ein optimaler Planungsprozess ist entscheidend

 

Wird die Errichtung einer Neubausiedlung auf Passivhausniveau angestrebt, so ist die Entschei­dung dafür frühzeitig im Planungs­prozess festzulegen, da spezielle konzeptionelle Anforderungen an den Entwurf bestehen. Beispielsweise können sich die Anforderungen an die Ausrichtung und die Geometrie von Passivhäusern grundlegend von der Planung von Neubauten nach den gesetzlich geforderten Grenzwerten unterscheiden.

 

Darüber hinaus hat die Wärme­versorgung der Einzelgebäude einer Passivhaussiedlung eine zentrale Bedeutung. Aufgrund des geringen Wärmebedarfs der einzelnen Gebäude ist eine zentrale Wärme­erzeugung und Anschluss an ein Nahwärmenetz nicht in jedem Fall die energieeffizienteste Lösung. Im Vorfeld ist ein Wirt­schaft­lichkeits­vergleich unter­schied­licher Systeme zu emp­fehlen. Zum Erreichen einer energie- und kosteneffizienten Umsetzung ist die Ein­beziehung aller relevanten Gewerke schon in der Vor­planung erforderlich.

 

Modellvorhaben des Landes Hessen

 

Die HessenEnergie hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landes­entwicklung die Umsetzung zweier Passivhaus-Neubaugebiete im Rahmen von Modell­vorhaben fachtechnisch begleitet. Das Ministerium hat die Kommunen darüber hinaus bei planungs­rechtlichen Frage­stellungen unter­stützt.

Downloads

Baugebiet als Passivhaussiedlung – wie geht das?

Broschüre (566 KB)

Chancen für Kommunen am Beispiel von Passivhaussiedlungenin Lohfelden und Nidderau

Links

Passivhaus-Datenbank

Eine Übersicht über weltweit gebaute Passivhaus-Projekte, z.B. energieeffiziente Neubausiedlungen

IG Passivhaus

Info zum Passivhaus-Standard durch die Informations-Gemeinschaft Passivhaus Deutschland

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