Gerade im Neubaubereich bei Wohngebäuden lässt sich der Anteil am Ressourcenverbrauch und CO2 - Ausstoß mit geringen Mehrkosten begrenzen. Ein Baugebiet als Passivhaussiedlung leistet einen ökologischen Beitrag, führt zu nachhaltigen wirtschaftlichen Vorteilen der Bewohner und verbessert die Behaglichkeit der Wohnsituation.
Obwohl eine planungsrechtliche Festlegung von Standards und Technologien wie dem Passivhaus oder die Nutzung von Solarthermie bzw. Photovoltaik seitens der Kommune / des Bauträgers nicht rechtmäßig ist, besteht dennoch die Möglichkeit, beispielsweise über Kaufverträge Einfluss auf den energetischen Standard der Neubauten zu nehmen. Zudem kann die Kommune durch energierelevante Festsetzungen in der Bauleitplanung optimierte Rahmenbedingungen für Passivhäuser schaffen.
Zur Steigerung der Energieeffizienz der Anlagentechnik sind der Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser sowie ggf. eine kontrollierte Lüftungsanlage aufzuwerten. Der Einsatz einer effizienten Beleuchtung und stromsparender Haushaltsgeräte führt ebenfalls zur Energieeinsparung.
Ein optimaler Planungsprozess ist entscheidend
Wird die Errichtung einer Neubausiedlung auf Passivhausniveau angestrebt, so ist die Entscheidung dafür frühzeitig im Planungsprozess festzulegen, da spezielle konzeptionelle Anforderungen an den Entwurf bestehen. Beispielsweise können sich die Anforderungen an die Ausrichtung und die Geometrie von Passivhäusern grundlegend von der Planung von Neubauten nach den gesetzlich geforderten Grenzwerten unterscheiden.
Darüber hinaus hat die Wärmeversorgung der Einzelgebäude einer Passivhaussiedlung eine zentrale Bedeutung. Aufgrund des geringen Wärmebedarfs der einzelnen Gebäude ist eine zentrale Wärmeerzeugung und Anschluss an ein Nahwärmenetz nicht in jedem Fall die energieeffizienteste Lösung. Im Vorfeld ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unterschiedlicher Systeme zu empfehlen. Zum Erreichen einer energie- und kosteneffizienten Umsetzung ist die Einbeziehung aller relevanten Gewerke schon in der Vorplanung erforderlich.
Modellvorhaben des Landes Hessen
Die HessenEnergie hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung die Umsetzung zweier Passivhaus-Neubaugebiete im Rahmen von Modellvorhaben fachtechnisch begleitet. Das Ministerium hat die Kommunen darüber hinaus bei planungsrechtlichen Fragestellungen unterstützt.
Chancen für Kommunen am Beispiel von Passivhaussiedlungenin Lohfelden und Nidderau
Eine Übersicht über weltweit gebaute Passivhaus-Projekte, z.B. energieeffiziente Neubausiedlungen
Info zum Passivhaus-Standard durch die Informations-Gemeinschaft Passivhaus Deutschland