Grundlagen einer energiesparenden Bauleitplanung
Eine energie- und kosteneffiziente Bebauung ist in Neubaugebieten grundsätzlich möglich. Dabei kann eine Kommune im Rahmen der energieeffizienten Bauleitplanung auf mehrere Instrumente zurückgreifen, um Einfluss auf die bauliche Nutzung von ausgewiesenen Neubaugebieten zu nehmen. Die Rechtgrundlage in Hessen stellt dabei die Hessische Bauordnung (HBO), die Hessische Gemeindeordnung (HGO) und das Bau-Gesetzbuch (BauGB) dar.
Bebauungsplan
Die effiziente Nutzung von Energie und der Einsatz erneuerbarer Energien sind in städtebaulichen Festlegungen im Rahmen des Bebauungsplans zu treffen, wenn auftretende Zusatzinvestitionen angemessen, das heißt wirtschaftlich sind. Dabei sind übergeordnete Ziele aus Regionalplänen (siehe Links) und private Belangen gleichermaßen zu berücksichtigen.
Unter die kommunalen Bestimmungen fallen beispielsweise die Bauweise, die Art der Nutzung, die Bepflanzung, die Stellung der baulichen Anlagen oder die Tiefe der Abstandsflächen (vgl. § 9 BauGB). Der Nachweis der optimalen Ausführung kann anhand von Simulationsrechnungen erfolgen (Simulationsprogramm zur Bauleitplanung). Im B-Plan dürfen jedoch keine baulichen Standards oder ein Anschluss- und Nutzungszwang von Anlagen getroffen werden.
Städtebaulicher Vertrag
Für eine Kommune besteht die Möglichkeit, anhand eines städtebaulichen Vertrags die energetische Qualität von Gebäuden, die Nutzung von Solarenergie oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz vertraglich festzulegen. Da die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens oft vom Investor durchgeführt wird, kann dieser direkt an einen städtebaulichen Vertrag gebunden werden. Dieser wird rechtskräftig, wenn eine Angemessenheit besteht und beispielsweise ein verbesserter Wärmeschutz zu einer Betriebskostenminderung führt (vgl. § 11 BauGB).
Gemeindesatzung
Über eine Gemeindesatzung können zusätzliche Selbstverwaltungsaufgaben festgelegt werden, soweit dieser keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (vgl. § 81 HBO und § 19 HGO). Dazu zählt beispielsweise der verpflichtende Anschluss an Nahwärmenetze (vgl. Bsp. einer Nah- und Fernwärmesatzung).
Fördermaßnahmen
Um einen Anreiz für den Bezug der energieoptimierten Neubauten zu bieten, sind monetäre Förderungen oder Unterstützung bei der Baubegleitung zur Umsetzung der energetischen Ziele seitens der Kommune empfehlenswert.
Kontrollmaßnahmen
Zur Qualitätssicherung kann nach der Fertigstellung das Niveau des energetischen Gebäudestandards durch einen unabhängigen Energieberater überprüft werden.
Unter Zuhilfenahme der beschriebenen Instrumente hat die Kommune die Möglichkeit in die Bauleitplanung einzugreifen, um folgende Ziele einer effizienten Stadtplanung zu erreichen.
Durch kommunale Festlegungen von Standards kann so aktiv ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und künftiger Energiebedarf sowie folgende Heizkosten gering gehalten werden.
Fachinformationen zum kommunalen Handlungsspielraum bei der Neubaugebiets-Planung
Rechtsfragen zur ökologischen Stadterneuerung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Bürgerservice Hessenrecht
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Regierungspräsidium Kassel
Regierungspräsidium Gießen
Landesplanungsportal