Altanlagen­vergütungs- und Repoweringberatung

 

Für viele Wind­energie­anlagen läuft in nächster Zeit die Förderung durch das Erneuer­bare-Energien-Gesetz (EEG) aus. Niedrige Börsen­strom­preise und tech­nische Risi­ken sor­gen da­für, dass ihr Weiter­be­trieb frag­lich ist.

 

 

Zunehmend stellen sich somit fol­gen­de Fra­gen für den betroffenen Be­trei­ber der Alt­an­la­gen:

  • Kann durch Kostenoptimierungen der Weiter­be­trieb der An­lagen auch mit sin­ken­den Er­lösen sinn­voll sein oder ver­spricht ein Re­powering öko­nomisch günstigere Ergeb­nisse?
     
  • Welche Kosten­opti­mie­run­gen sind mög­lich? Mit welchem Börsen­strom­preis ist zu rech­nen und rech­net sich damit der Weiter­be­trieb?
     
  • Wie stehen die Chan­cen für ein Re­powering am Stand­ort?
     
  • Etablierte Wind­stand­orte sind knapp und weisen zumeist günstige Wind­ver­hält­nisse auf. Wenn die Ab­stände zur Wohn­be­bauung und die Vor­gaben im Regio­nal­plan ein Repowering zu­lassen, sollte die Prü­fung auf diese Option in jedem Fall ins Auge ge­fasst wer­den.
     
  • Welche recht­lichen Vor­schrif­ten sind beim Rück­bau von Alt­anlagen zu beachten und welche Be­hör­den sind für das Genehmigungs­verfahren zu­stän­dig?

 

Fragen, die wir gerne mit Ihnen gemein­sam beant­worten.

Wir beraten Sie gerne!

Foto: Bereichsleiter Windenergie/Erneuerbare Energien Gerd Morber

Gerd Morber

Dipl.-Ing. (FH), Bereichsleiter Windenergie/Erneuerbare Energien

(0611) 74623 - 30

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

06 11 / 746 230

06 11 / 718 224

kontakt@hessenenergie.de

Adresse

HessenEnergie Gesellschaft für rationelle

Energienutzung mbH

Mainzer Straße 98 - 102

65189 Wiesbaden